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BEK 2026 10

Konkurseröffnung

Schwyz · 2026-02-27 · Deutsch SZ
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Beschluss vom 27. Februar 2026BEK 2026 10MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________ GmbH,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertr. durch B.________ AG,gegenC.________,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,betreffendKonkurseröffnung(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 15. Januar 2026, ZES 2025 830);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der Betreibungskreis Altendorf Lachen drohte der A.________ GmbH in der Betreibung Nr. xx am 30. September 2025 den Konkurs an für eine Forderung der D.________ (neu: C.________) von Fr. 3‘631.65 nebst 5 % Zins seit 12. August 2025, für eine Mahngebühr von Fr. 40.00 und Verzugszins von Fr. 35.80 sowie Betreibungskosten von Fr. 148.00 und Fr. 15.20 (Vi-act. 1, Beilage 2). Die Gesuchstellerin reichte bei der Vor­instanz am 15. Dezember 2025 das Konkursbegehren über Fr. 3‘870.65 ein (Vi-act. 1). Der Einzelrichter bezifferte die zu bezahlende Forderung auf Fr. 4‘147.80 (inkl. Verfahrenskosten von Fr. 200.00; Vi-act. 2). Die Gesuchsgegnerin erschien nicht zur Verhandlung vom 15. Januar 2026 und reichte keine Zahlungsnachweise ein (Vi-act. 6, E. 2). Gleichentags eröffnete der erstinstanzliche Richter den Konkurs über sie (Vi-act. 6, Dispositivziffer 1). Er erhob die Gerichtskosten von Fr. 200.00 von der Gläubigerin/Gesuchstellerin, jedoch zulasten der Schuldnerin/Gesuchsgegnerin (Vi-act. 6, Dispositivziffer 2).2.Gegen diesen Entscheid erhob die Gesuchsgegnerin bzw. Beschwerdeführerin am 2. Februar 2026 (Postaufgabe) Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und das Konkursbegehren abzuweisen (KG-act. 1). Verfahrensleitend wurde der Beschwerde am 3. Februar 2026 die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt und das Konkursamt eingeladen, Mass­nahmen gemäss

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,

In Sachen

A.________ GmbH,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertr. durch B.________ AG,gegenC.________,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,

betreffend

Konkurseröffnung